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höheres Gericht

См. также в других словарях:

  • Oberlandesgericht — Ober|lạn|des|ge|richt 〈n. 11; Abk.: OLG〉 den Landgerichten übergeordnetes Gericht * * * Ober|lạn|des|ge|richt [auch: o:… ], das: höheres Gericht für Zivil u. Strafsachen in Deutschland u. Österreich (Abk.: OLG). * * * Oberlandesgericht,  … …   Universal-Lexikon

  • Evokation — Heraufbeschwören * * * Evo|ka|ti|on 〈[ vo ] f. 20〉 1. Erweckung von Vorstellungen (bei der Kunstbetrachtung) 2. 〈veraltet〉 Vorladung (eines Beklagten) [<lat. evocatio] * * * Evo|ka|ti|on, die; , en [lat. evocatio = das Heraus , Hervorrufen, zu …   Universal-Lexikon

  • Verweisung (Recht) — Die Verweisung ist im Prozessrecht (auch: Verfahrensrecht) die Übergabe eines Rechtsstreits an ein anderes Gericht. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 1.1 Verweisung innerhalb desselben Rechtswegs 1.2 Verweisung an einen …   Deutsch Wikipedia

  • Kassationshof — Kas|sa|ti|ons|hof 〈m. 1u; in einigen rom. Ländern〉 oberstes Gericht * * * Kas|sa|ti|ons|hof, der (Rechtswiss.): 1. höheres Gericht, das die Entscheidungen anderer Gerichte bestätigen od. aufheben, aber nicht durch eigene Urteile ersetzen kann. 2 …   Universal-Lexikon

  • England [2] — England (Gesch.). I. Älteste Zeit bis zur Ankunft der Römer 55 v. Chr. Die ältesten Nachrichten über die Bewohner E s stammen von Pytheas (320–330 v. Chr.) her, dessen Landsleute, die Massilier, auf dem Landwege eine Handelsverbindung mit Ictis… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bank — Etwas auf die lange Bank schieben: eine Entscheidung aufschieben, die Ausführung verzögern.{{ppd}}    Die Redensart stammt aus der Welt des Rechts, doch ist bislang nicht eindeutig geklärt, welche Funktion die Bank dabei hatte. Es ist nicht… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • Ius de non appellando — Vor allem aufgrund der Rezeption des römischen Rechts wurde im mittelalterlichen Römisch deutschen Reich das Rechtsinstitut der Appellation gebräuchlich. Das heißt, wenn eine Prozesspartei in erster Instanz vor einem Gericht unterlag, konnte sie… …   Deutsch Wikipedia

  • Appellatiōn, die — Die Appellatiōn, plur. die en, aus dem Latein. Appellatio, in den Rechten, die Beschwerde über die Ungerechtigkeit eines niedern Richters bey einem höhern, und die Schrift, worin diese Beschwerde enthalten ist. Derjenige, welcher diese Klage… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Ausflucht — Vorwand; Notlüge; Entschuldigung; Ausrede * * * Aus|flucht [ au̮sflʊxt], die; , Ausflüchte [ au̮sflʏçtə]: nicht wirklich zutreffender Grund, der als Entschuldigung vorgebracht wird: seine Erklärungen klingen wie Ausflüchte; Ausflüchte machen… …   Universal-Lexikon

  • appellieren — aufrufen; erflehen; inständig bitten; flehen; anflehen; auffordern; sich wenden an * * * ap|pel|lie|ren [apɛ li:rən] <itr.; hat: sich nachdrücklich mit einer Aufforderung oder Mahnung (an jmdn.) wenden: er appellierte a …   Universal-Lexikon

  • Rechtsmittel — Ein Rechtsmittel ist nach deutscher Rechtssprache die formalisierte Anfechtung einer staatlichen Entscheidung, insbesondere einer gerichtlichen Entscheidung (z. B. Urteil), mit dem Ziel der Aufhebung oder Abänderung. Die Rechtsmittel sind eine… …   Deutsch Wikipedia

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